Kostenlose Schadens Hotline: 800-7582115 | Unfallbegutachtung in ganz NRW

Häufige Fragen

Ein Autounfall ist für die Betroffenen immer ein unangenehmes Erlebnis. Daher ist es umso wichtiger, nach einem Verkehrsunfall kühlen Kopf zu bewahren. Wir haben Ihnen nachstehend eine Liste zusammengestellt, wie Sie sich bestmöglich nach einem Unfall verhalten. Sichern Sie die Unfallstelle ab: Warnblinker einschalten Warndreieck aufstellen, wenn die Unfallstelle nicht ohne weiteres geräumt werden kann. Sammeln Sie alle wichtigen Informationen zu dem Unfall Notieren Sie in jedem Fall das Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge und fragen Sie nach den Personalien des Schädigers. Schreiben Sie sich Ort und Zeit des Unfalls auf. Optimalerweise hat Ihr Unfallgegner seinen Versicherer und seine Vertragsnummer parat. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir als Ihr Gutachter die gegnerische Versicherung ermitteln. – Wichtig: Auch wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug gering erscheint, notieren Sie bitte dennoch alles. – Rufen Sie immer die Polizei. Dann wird die Identität Ihres Unfallgegners rechtssicher festgestellt. Wenn Alkohol, Medikamente, Übermüdung, Drogen, Fahren ohne Führerschein etc festgestellt werden können, kann sich dies als entscheidend bei der Schuldfrage und Abwicklung des Schadens herausstellen. Machen Sie Fotos, Fotos, Fotos, Fotos…von der Unfallstelle und insbesondere von der Position der Fahrzeuge unmittelbar nach der Kollision. Wenn es ohne Gefahr für Sie oder andere möglich ist, auch schon Fotos, Fotos, Fotos, bevor sie die Fahrzeuge von der Unfallstelle an den Straßenrand wegbewegen ! Seien Sie immer besonders vorsichtig, wenn der Unfallverursacher Sie „mit Bargeld und guten Worten“ davon abhalten will, die Polizei zu rufen. Bleiben Sie immer misstrauisch! Viele vielleicht entscheidende Umstände des Unfalls  (Unfallhergang, Alkohol, Medikamente, Übermüdung, Drogen, Fahren ohne Führerschein etc)  kann und darf nur die Polizei aufklären. Bei Personenschaden bitte unverzüglich den Rettungsdienst alarmieren. -Sollte die Polizei nicht zum Unfallort kommen, schreiben Sie sich den Unfallhergang auf und lassen dies von allen Unfallbeteiligten unterzeichnen. Und wieder: machen Sie Fotos, Fotos, Fotos…. – Erstellen Sie wenn möglich eine Skizze. – Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Gutachter seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung  bereits selbst einen Gutachter beauftragt hat und dieser sich bei Ihnen meldet. Lassen Sie eine Begutachtung gegebenenfalls erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl zu. – Wenn Sie selbst den Unfall verschuldet haben, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Auch dann sollten Sie nicht auf Fotos von der Unfallstelle verzichten, weil diese in einem gegen Sie gerichteten Bußgeld-/ oder Strafverfahren oder Haftungsprozess hilfreich sein könnten.

Nein, Sie haben Anspruch auf ein selbst eingeholtes Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl (!) . Einen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers beauftragten Gutachter können, aber müssen Sie nicht akzeptieren.

Wir als unabhängiger und freier Sachverständiger bieten Ihnen einen kostenfreien mobilen Vor-Ort Service.

Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt wurden ! Da es bei einem Unfall auf die gesetzlichen Vorschriften am Unfallort und auch die europaweit bestehenden Haftungsabkommen etc etc ankommt, sind einige Fragen ggfs durch eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu klären. Für die Ermittlung Ihres Schadens benötigen Sie allerdings ein Sachverständigengutachten.

Wenn Sie einen Pkw-Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug hatten, wird es für Sie etwas schwieriger, aber, hier hilt Ihnen ggfs der/die routinierte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin weiter. Die Abwicklung läuft dann mit Hilfe des Zentralrufes der Autoversicherer oder über das Büro Grüne Karte eV. Die Abwicklung von Unfallschäden ist europaweit gut organisiert.

Nein, ein Kostenvoranschlag hat keine hinreichende beweissichernde Funktion. Ein Gutachten ist deutlich umfangreicher und geeigneter – schon wegen der Vielzahl der Fotos, welche wir vom Schaden fertigen. Wenn Sie auf der Grundlage eines Gutachtens oder unseres Kostenvoranschlages den Schaden (fiktiv) geltend machen, steht die gezahlte Schadenssumme zu Ihrer freien Verfügung. Die Entscheidung, ob Sie dann mit diesem Geld eine Reparatur durchführen lassen, sich ein anderes Fahrzeug anschaffen oder das Fahrzeug auch einfach im beschädigten aber verkehrssicheren Zustand weiter nutzen, liegt ganz bei Ihnen.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt im Einzelfall der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung alle anfallenden Kosten (Gutachten, Rechtsanwalt, Nutzungsausfall, Abschleppgebühren etc.) Ausnahme; Bagatellschäden (Schadenshöhe unter ca 750,00 € netto). Dann helfen wir Ihnen mit einem Kostenvoranschlag.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, benötigen Sie einen KFZ-Gutachter Ihres Vertrauens. Einen, der neutral und unabhängig den Unfallschaden begutachtet. Egal ob es sich um einen kleinen oder großen Unfallschaden handelt.