Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem Motorrad (Roller, Scooter, Elektrofahrrad) haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte freie Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter (Sachverständiger) Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung als auch zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen. Wir führen eine detaillierte und professionelle Bewertung Ihres Motorrads durch und klären Sie über die folgenden Schritte auf. Unsere Gutachter ermitteln die Schadenshöhe sowie die gesamten Reparaturkosten.
Sachverständigen Büro Nerka
Engernstraße 20
45891 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 / 3861635
Fax: 0209 / 3861637
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Nerka Kfz-Gutachter
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Am Böckenbusch 5, 44652 Herne
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