Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag bei sogenannten „Bagatellschäden“
Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten benötigt wird, wie z. B. bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern einen Kostenvoranschlag an.
Dieser Kostenvoranschlag enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Herstellerrichtlinien, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen.
Mithilfe eines Kostenvoranschlags können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern.
Die Kosten eines Kostenvoranschlags werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Scheuen Sie sich also nicht, auch bei geringen Schäden (kleinen Dellen, Kratzern & Lackschäden) an Ihrem Fahrzeug, unser Sachverständigenbüro zu kontaktieren.
Sachverständigen Büro Nerka
Engernstraße 20
45891 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 / 3861635
Fax: 0209 / 3861637
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Nerka Kfz-Gutachter
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